Sind Sie Makler oder haben Sie einen Makler beauftragt? Möchten Sie Provisionsforderungen prüfen bzw. durchsetzen oder suchen Sie Beratung bei der Gestaltung von Maklerverträgen? Wir unterstützen Sie dabei.
Hat der Makler sein Honorar verdient?
Vor allem über den Provisionsanspruch eines Maklers entzünden sich oftmals Unstimmigkeiten. Wahr ist aber auch, dass der Verkauf von Immobilien ohne die Tätigkeit eines Maklerunternehmens häufig nicht zustande käme.
Weil die gesetzlichen Regelungen im Maklerrecht spärlich ausfallen, hat sich im Laufe der Zeit eine Rechtsprechung entwickelt, die diese Lücken ausfüllt. Das Internet als Informationsquelle allerdings stiftet manchmal mehr Verwirrung, als dass es aufklärt.
Das können wir für Sie tun
Wir bringen Licht ins Dunkel der Begrifflichkeiten und beleuchten für Sie als Maklerkunden, was „Alleinauftrag“, „Nachweismakler“, „Vermittlungsmakler“ oder „Haftung wegen falscher Aufklärung“ etc. in Ihrer ganz persönlichen Situation bedeutet. Wir prüfen vertragliche Bindungen, Kündigungsmöglichkeiten und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Als Rechtsanwälte für Maklerrecht im Saarland vertreten wir auch Sie als Makler und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Gerne unterstützen wir Sie dabei, einen maßgeschneiderten Maklervertrag zu entwerfen, damit es möglichst gar nicht erst zum Streitfall kommt.