In unserer Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen anwaltlichenAngelegenheiten rund um Familie und Scheidung.
Wir regeln Ihre Rechtsverhältnisse in allen Belangen Ihrer Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft. Alle Bereiche des Familienrechts erfordern gleichermaßen fachliche Kompetenz und Einfühlungsvermögen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung als Anwaltskanzlei im Bereich Familienrecht stehen wir an Ihrer Seite. Gerichtlich und außergerichtlich. Wir beraten Sie umfassend über Ihr Recht und Ihre Möglichkeiten, z. B. zu den unten aufgeführten Themen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin und lassen Sie sich von unseren Fachanwälten zum Thema Familienrecht im Saarland beraten.
Gesetzliche Regelungen bieten nicht immer und für jeden die beste Lösung. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Ihren Güterstand, Ihr Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich in speziell auf Sie zugeschnittenen Vereinbarungen zu regeln. Gerne gestalten wir neue oder überprüfen bereits bestehende Verträge für Sie.
Kaum ein Ereignis im Leben ist einschneidender als eine Trennung oder Ehescheidung. Viele Bereiche des Lebens müssen nun neu geregelt werden, was viele Fragen aufwirft - persönlich wie wirtschaftlich. Wir beraten Sie eingehend und klären Sie auf über die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Als erfahrene Scheidungsanwälte übernehmen wir zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche für Sie alle anfallenden gerichtlichen Aufgaben.
Den vom Gesetz vorgesehenen Güterstand während einer Ehe, für die es keinen Ehevertrag gibt, nennt man Zugewinngemeinschaft. Im Fall einer Scheidung gibt es den sog. Zugewinnausgleich. Ziel ist es dabei, beide Ehepartner finanziell gleichzustellen, indem das während der gemeinsamen Ehe erwirtschaftete Vermögen geteilt wird.
Dieser regelt Versorgungsanrechte, wie z. B. Rentenansprüche, die ein Paar während seiner Ehe oder Partnerschaft erworben hat. Sie gelten als gemeinschaftliche Lebensleistung und gehören daher beiden Partnern zu gleichen Teilen. Kommt es zur Scheidung, erhält jeder gleich viele Ansprüche auf Versorgung und Rente.
Wir prüfen für Sie, ob Ihnen Unterhalt zusteht oder ob Sie selbst unterhaltspflichtig sind. Die Höhe der Unterhaltszahlungen richtet sich nach zahlreichen Regelungen sowie der Art des Unterhalts:
Das Sorgerecht regelt alle Belange der Erziehung und Versorgung des Kindes, auch sein Vermögen. Nach einer Scheidung behalten üblicherweise beide Elternteile das Sorgerecht. Nur in begründeten Fällen kann das Familiengericht das Sorgerecht auch nur einem Elternteil zusprechen.
Das Umgangsrecht dagegen regelt den Kontakt zwischen einem minderjährigen Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Gerne beraten wir Sie über mögliche Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
Häusliche Gewalt verlangt Konsequenzen. Gewaltschutz als Instrument der Zivilgerichte soll Opfer von Misshandlung, Körperverletzung und Stalking nachhaltig schützen. Dafür gibt es zahlreiche Schutzanordnungen, wie bspw. Kontakt- und Näherungsverbote oder eine Wohnungszuweisung. Auch bei diesem sensiblen Thema beraten wir Sie gerne und stellen einen entsprechenden Gewaltschutz Antrag bei Gericht.
Welches Anliegen Sie auch haben – gerne setzen wir uns für Ihre optimale Lösung ein.